KfW- & BAFA-Förderung für FensterBis zu 20 % Zuschuss — wir beraten und unterstützen den Antrag
Neue Fenster sind eine der wirksamsten energetischen Sanierungsmaßnahmen — und sie werden vom Staat großzügig gefördert. Die wichtigste Förderschiene heißt seit 2021 BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) und ersetzt für den reinen Fenstertausch die früheren KfW-Programme. 15 Prozent Grundzuschuss, 20 Prozent mit iSFP-Bonus — bei Bemessungsgrundlagen bis 60.000 € pro Wohneinheit ergibt das bis zu 12.000 € Zuschuss. Wir führen Sie hier durch alle Voraussetzungen und stellen Ihnen die Fachunternehmererklärung kostenfrei aus.
BAFA-Grundzuschuss
15 %
auf förderfähige Kosten inkl. Montage
Mit iSFP-Bonus
20 %
bei vorliegendem Sanierungsfahrplan
Max. Bemessungsgrundlage
30.000 €
mit iSFP: 60.000 € pro Wohneinheit
Max. Zuschuss / WE
12.000 €
mit iSFP-Bonus
Geforderter Uw-Wert
≤ 0,95
W/(m²K) — bei 3-fach Verglasung erreichbar
Antrag wann?
Vor Vertrag
oder Vertrag mit Förder-Vorbehaltsklausel
Welches Programm passt zu meinem Vorhaben?
Für den klassischen Fenstertausch im Bestand ist das BAFA-Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) das passende Förderprogramm. Es ersetzt die früheren KfW-Einzelmaßnahmen-Programme. Wenn Sie eine umfassende Komplettsanierung zum Effizienzhaus planen (mehrere Bauteile gleichzeitig), kommen zusätzlich die KfW-Programme 261/262/358/458/459 mit attraktiven Zinsverbilligungen ins Spiel — hier ist allerdings ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Für Selbstnutzer ohne Energieberater bleibt die steuerliche Förderung nach § 35c EStG: 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt auf 3 Jahre, maximal 40.000 € absetzbar. Sie kann nicht mit BAFA-Zuschuss kombiniert werden — wir helfen bei der Vergleichsrechnung, welche Variante in Ihrem Fall günstiger ist.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit 15 Fenstern
Gesamtkosten Fenstertausch (Fenster, Demontage, RAL-Montage, Entsorgung): 28.500 € Förderfähige Kosten: 28.500 € BAFA-Grundzuschuss 15 %: 4.275 € Mit iSFP-Bonus 20 %: 5.700 € Nettokosten nach iSFP-Förderung: 22.800 € Dazu kommen Heizkostenersparnisse: bei Wechsel von Uw 2,8 auf Uw 0,6 etwa 350–550 € pro Jahr. Der iSFP selbst kostet ca. 1.300 € und wird zu 50 Prozent (max. 650 €) extra gefördert. Über 15 Jahre amortisiert sich die Investition durch Heizkostenersparnis und Förderung in der Regel vollständig.
Antrag Schritt für Schritt
1. Energieeffizienz-Experte (BAFA-Liste) wählen — optional, aber für iSFP-Bonus zwingend nötig. 2. Angebot bei Labisch einholen — wir schreiben Ihnen das Angebot mit Förder-Vorbehaltsklausel. 3. BAFA-Antrag online stellen (bafa.de) — vor Vertragsunterzeichnung bzw. mit Vorbehaltsklausel. 4. Zuwendungsbescheid abwarten (typisch 2–8 Wochen). 5. Auftragserteilung an Labisch — wir fertigen, montieren und stellen Ihnen die Fachunternehmererklärung aus. 6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen — Zuschuss wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen ausgezahlt.
Regionaler Hinweis: Saarland & Rheinland-Pfalz
Sowohl im Saarland als auch in Rheinland-Pfalz gelten dieselben Bundesförderprogramme (BAFA BEG EM, KfW BEG). Zusätzlich gibt es regionale Energieberatungs-Angebote: die Verbraucherzentrale Saarland sowie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bieten kostenlose Erstberatungen an. In manchen Städten (z. B. Saarbrücken, Kaiserslautern) ergänzen kommunale Klimaschutz-Förderprogramme die Bundesförderung — wir kennen die regionalen Töpfe und beraten Sie konkret zu Ihrem Standort.
Häufige Fragen
Wer ist 2026 für die Fensterförderung zuständig — KfW oder BAFA?+
Für Einzelmaßnahmen wie den reinen Fenstertausch ist das BAFA zuständig — nicht die KfW. Seit der BEG-Reform 2021 läuft die Förderung für Fenster, Außentüren und Rolladen über das Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen" (BEG EM) des BAFA. Die KfW fördert hingegen Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Programme 261 / 262 / 358 / 359 / 458 / 459).
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für neue Fenster 2026?+
15 Prozent der förderfähigen Kosten als Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €) — das ergibt maximal 4.500 € (bzw. 12.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit Zuschuss.
Welche technischen Anforderungen müssen die Fenster für die BAFA-Förderung erfüllen?+
Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters) darf maximal 0,95 W/(m²K) betragen. Dachflächenfenster: maximal 1,0 W/(m²K). Bei denkmalgeschützten Gebäuden und beim Austausch innenliegender Fenster gelten Sonderregeln. Die Montage muss fachgerecht nach RAL-Montagerichtlinie erfolgen — wir stellen Ihnen die nötige Fachunternehmererklärung kostenfrei aus.
Muss ich den Förderantrag vor oder nach dem Fensterkauf stellen?+
Vor Vertragsunterzeichnung. Wichtig: Sie dürfen vor Antragstellung keinen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen — es sei denn, der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn von der Förderzusage abhängig macht. Wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot mit Förder-Vorbehaltsklausel.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus von 5 Prozent?+
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine ganzheitliche Sanierungsberatung durch einen zertifizierten Energieberater (BAFA-Liste). Liegt ein iSFP vor und ist die Fenstermaßnahme dort enthalten, erhöht sich der BAFA-Zuschuss von 15 auf 20 Prozent und die Bemessungsgrundlage von 30.000 auf 60.000 €. Die Kosten für die Erstellung eines iSFP werden separat zu 50 Prozent (max. 650 €) gefördert.
Kann ich die Förderung mit der steuerlichen Abschreibung nach § 35c EStG kombinieren?+
Nein, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sie müssen sich zwischen BAFA-Zuschuss (15–20 %) und der steuerlichen Förderung (20 % der Kosten verteilt über 3 Jahre, max. 40.000 €) entscheiden. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab — wir helfen bei der Einschätzung.
Kostenlose Förderberatung
Wir prüfen für Sie, welche Förderung in Ihrer Situation maximal möglich ist — kostenlos und unverbindlich. Inklusive Fachunternehmererklärung für den BAFA-Antrag.
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