Denkmalgerechte FensterOriginaltreue Optik, moderne Bauphysik
Denkmalgeschützte Gebäude tragen die Geschichte ihrer Region — gleichzeitig stehen Eigentümer vor der Herausforderung, die historische Substanz mit zeitgemäßem Wohnkomfort zu vereinen. Wir liefern Fenster, die das Originalbild bewahren (Wiener Sprossen, schlanke Profile, mattierte Beschläge, individuelle RAL-Töne) und gleichzeitig moderne Uw-Werte erreichen. Drei bewährte Lösungen: Holzfenster im Original-Profil, Kasten- und Verbundfenster, oder zusätzliche Vorsatzfenster. Wir stimmen uns mit der zuständigen Denkmalbehörde ab — im Saarland mit dem Landesdenkmalamt Saarbrücken, in Rheinland-Pfalz mit der GDKE Mainz und den Unteren Denkmalbehörden der Landkreise.
Denkmal-Uw-Anforderung
≤ 1,4
W/(m²K) — gelockerter Wert für Denkmal
BAFA-Förderung
15–20 %
auch für Denkmäler möglich
Steuerliche Förderung
§ 7i EStG
bis 100 % über 12 Jahre absetzbar
Sprossen-Optionen
WS / GTS
Wiener / Glasteilende Sprosse
Material-Empfehlung
Holz
oder Holz-Alu (Unilux)
Abstimmungspartner
Denkmalbehörde
Wir übernehmen die Kommunikation
Drei Lösungswege für Baudenkmäler
1. Holzfenster im Original-Profil: Schlanke Rahmen, klassische Profilgeometrie (Renaissance, Gründerzeit, Jugendstil), 2- oder 3-fach Verglasung. Mit Wiener Sprossen oder glasteilenden Sprossen (innen, außen oder beidseitig). Hersteller: Unilux Manufaktur, Spezial-Tischlereien. 2. Kasten- oder Verbundfenster: Zwei hintereinander liegende Flügel mit Zwischenraum. Das Originalfenster außen bleibt erhalten (oder wird nachgebaut), ein moderner Innenflügel ergänzt die Wärmedämmung. Beste Lösung für streng geschützte Objekte. 3. Vorsatzfenster: Ein zusätzliches Fenster auf der Innenseite. Die historische Außenscheibe bleibt unverändert, der bauphysikalische Effekt entsteht durch den isolierenden Luftraum. Reversibel — kann jederzeit zurückgebaut werden.
Förderung für Denkmäler
Doppelte Förderkulisse: Erstens die BAFA BEG EM mit 15 bis 20 Prozent Zuschuss — bei Denkmälern mit gelockerten Uw-Anforderungen (Uw ≤ 1,4 W/(m²K) statt 0,95). Zweitens die steuerliche Förderung nach § 7i / § 10f EStG: Sanierungskosten an Baudenkmälern sind über 12 Jahre zu 100 Prozent absetzbar (Eigennutzer) bzw. über 12 Jahre verteilt mit erhöhten Abschreibungssätzen (Vermieter). Voraussetzung in beiden Fällen: Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde — diese stellt der Eigentümer, wir bereiten die nötigen technischen Unterlagen vor. Zusätzlich gibt es Landesförderungen: im Saarland die Denkmalförderung des Landes Saarland, in Rheinland-Pfalz die GDKE-Denkmalpflegehilfen. Diese sind in der Höhe begrenzt, aber kumulierbar mit der Bundesförderung.
Typische Denkmal-Bestände in unserer Region
Im Saarland sind besonders die Gründerzeit-Quartiere in Saarbrücken (Nauwieser Viertel, St. Johann), die Barockbauten in Blieskastel und Saarlouis, die historische Innenstadt von Ottweiler sowie der mittelalterliche Stadtkern von St. Wendel betroffen. In der Pfalz: Neustadt an der Weinstraße (Altstadt mit Hambacher Schloss), Speyer (Welterbe-Domstadt), Annweiler/Trifels, Dahn, Pirmasens (Bürgerhäuser der Schuhindustrie-Zeit) und Kaiserslautern (Stiftsviertel). Für all diese Objekte haben wir bereits Lösungen entwickelt.
Abstimmung mit der Denkmalbehörde — so läuft es ab
1. Vorabstimmung: Wir kommen mit Ihnen zur Erstberatung und dokumentieren das vorhandene Fenster (Fotos, Profilskizze, Verglasungsart, Beschläge). 2. Lösungsentwurf: Wir entwickeln 1–3 Lösungsvarianten mit Profilzeichnung, Material- und Farbangabe. 3. Behördentermin: Sie (oder wir gemeinsam) stellen das Vorhaben der Unteren Denkmalbehörde Ihres Landkreises vor und holen die denkmalrechtliche Genehmigung ein. 4. Fertigung: Nach Genehmigung Fertigung als Manufaktur-Auftrag (4–8 Wochen, denkmalgerechte Manufaktur). 5. Montage: Behutsame Demontage des Altfensters, Sicherung der historischen Substanz, Einbau und Anschluss.
Häufige Fragen
Darf ich an einem denkmalgeschützten Haus moderne Fenster einbauen?+
Nicht ohne Abstimmung. Bei eingetragenen Baudenkmalen muss jede Veränderung an Fenstern (Material, Sprossen, Profile, Farbe, Glasart) vom Denkmalschutz genehmigt werden. Wir liefern denkmalgerechte Fenster, die optisch den Originalen entsprechen (Wiener Sprossen, schlanke Profile, mattierte Beschläge) und gleichzeitig moderne Uw-Werte erreichen.
Gibt es Förderung für denkmalgerechte Fenster?+
Ja, gleich mehrfach: Die BAFA-Förderung (BEG EM) gilt für denkmalgeschützte Gebäude mit gelockerten Uw-Anforderungen (Uw ≤ 1,4 W/(m²K) statt 0,95). Zusätzlich sind Sanierungskosten an Baudenkmalen nach § 7i / § 10f EStG steuerlich erhöht abschreibbar (bis 100 Prozent über 12 Jahre). In Saarland und Rheinland-Pfalz bestehen zudem Landesförderprogramme der Landesdenkmalpflege.
Welche technischen Lösungen gibt es bei Denkmalschutz?+
Drei Hauptvarianten: 1) Holzfenster im Original-Profil mit moderner 2- oder 3-fach Verglasung. 2) Kasten- oder Verbundfenster, die das historische Bild bewahren und einen modernen Innenflügel ergänzen. 3) Vorsatzfenster auf der Innenseite (zusätzliches Fenster, das die historische Außenscheibe behält). Welche Lösung passt, klären wir mit Ihnen und der Denkmalbehörde.
Welche Hersteller bieten denkmalgerechte Fenster an?+
Wir empfehlen für denkmalgeschützte Objekte vor allem Unilux (Holz- und Holz-Aluminium, individuelle Manufaktur), Schüco (Renovierungssysteme) sowie Spezial-Holzfenster-Manufakturen. Wichtig sind originalgetreue Sprossenteilungen (Wiener Sprosse oder Glasteilende Sprosse), die nicht aufgeklebt wirken.
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